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OER und Urheberrecht

Zum Verhältnis von OER und Urheberrecht, die sich natürlich nicht ausschließen, aber jeweils andere Ansätze bedingen:

– Relevanz: Wissen teilen; elementarer Baustein des Netzes und auch von Wissenschaft

– Teilen kann ich der Regel nur eigene Materialien, aber nicht fremde Inhalte

– Schon vom Ansatz, d.h. der Zielsetzung her, ist OER anders und weitergehender als der Bezug auf die urheberrechtlichen Schrankenregelungen, zumindest wenn sie weniger Spielraum als „fair use“ bieten

– OER vom Nutzer her gedacht bzw. ausgeglichen

– der OER-Gedanke kreist nicht primär um materielle Verwertung, schliesst diese aber auch nicht aus.

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