{"id":1332,"date":"2016-01-30T11:34:32","date_gmt":"2016-01-30T10:34:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.k-braungardt.de\/blogkb\/?p=1332"},"modified":"2016-01-30T11:43:43","modified_gmt":"2016-01-30T10:43:43","slug":"28-1-2016-urheberrechtstag-in-hannover-zur-novellierung-des-urhg-insb-%c2%a7-52a-urhg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.k-braungardt.de\/blogkb\/?p=1332","title":{"rendered":"28.1.2016 Urheberrechtstag in Hannover zur Novellierung des UrhG, insb. \u00c2\u00a7 52a UrhG"},"content":{"rendered":"<p>Der <a href=\"http:\/\/www.uni-hannover.de\/de\/universitaet\/organisation\/cio\/urheberrechtstag\/\" target=\"_blank\">Urheberrechtstag in Hannover<\/a> stie\u00c3\u0178 auf reges Interesse, was angesichts der aktuellen Entwicklungen auch nicht verwunderlich ist. Die Tagung drehte sich vor allem um die Auseinandersetzung zur Verg\u00c3\u00bctungsfrage f\u00c3\u00bcr die Nutzung von urheberrechtlich gesch\u00c3\u00bctzten Werken auf Grundlage von \u00c2\u00a7 52a UrhG. Strittig bzw. eine dicke Kr\u00c3\u00b6te ist die von der VG Wort gewollte Einzelerfassung und -abrechnung von Werken, die auf Basis von \u00c2\u00a752a UrhG genutzt werden. Ein <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;Datum=Aktuell&#038;nr=63569&#038;linked=pm\" target=\"_blank\">BGH-Urteil vom 20. M\u00c3\u00a4rz 2013 &#8211; I ZR 84\/11 &#8211; Gesamtvertrag Hochschul-Intranet<\/a> hierzu erm\u00c3\u00b6glicht dies im Prinzip, sofern die Einzelerfassung keinen unverh\u00c3\u00a4ltnism\u00c3\u00a4\u00c3\u0178igen Aufwand darstellt.<br \/>\nBeinahe unisono wurde auf der Tagung der Einzelerfassung widersprochen, u.a. von der HRK.<\/p>\n<p>Basis der Beurteilung des unverh\u00c3\u00a4ltnism\u00c3\u00a4\u00c3\u0178igen Aufwandes ist die durchgef\u00c3\u00bchrte <a href=\"https:\/\/www.virtuos.uni-osnabrueck.de\/fileadmin\/documents\/public\/virtUOS\/PM_virtUOS_VG_Wort20150619.pdf\" target=\"_blank\">Pilotstudie der Uni Osnabr\u00c3\u00bcck<\/a>, die ebenfalls auf der Tagung referiert wurde. Deutlich wurde, dass der finanzielle Ertrag, von ca. 5000 Euro, recht gering ist. Es herrschte der Eindruck, dass die VG Wort mit einer Einzelabrechnung sehr viel besser fahren w\u00c3\u00bcrde. <\/p>\n<p>Digitalisierung und eLearning w\u00c3\u00bcrden darunter leiden, da Lehrende weniger an Materialien einstellen w\u00c3\u00bcrden. Dies wurde in der Pilotstudie als auch in der Diskussion in Hannover deutlich. Zeitgem\u00c3\u00a4\u00c3\u0178es Lehren und Lernen w\u00c3\u00bcrde damit stark erschwert.<\/p>\n<p>Der geplante Lizenzauswahldialog enthielt au\u00c3\u0178erdem die Pr\u00c3\u00bcfung eines vorrangigen Verlagsangebots. Dies ist ja u. a. die Auflage der <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/660333.html\" target=\"_blank\">BGH-Entscheidung zur \u00c3\u00b6ffentlichen Zug\u00c3\u00a4nglichmachung kleiner Teile eines Werkes<\/a>. Wenn Lehrende ein Werk melden, erhalten Sie innerhalb von drei Tagen R\u00c3\u00bcckmeldung, ob es ein solches Angebot gibt. Auch dieses wurde aufgrund des langsamen und umst\u00c3\u00a4ndlichen Workflows stark kritisiert.<\/p>\n<p>Zudem ist \u00c2\u00a752a UrhG aufgrund der unbestimmten Rechtsbegriffe sehr schwierig f\u00c3\u00bcr den einzelnen Lehrenden zu praktizieren und in der derzeitigen Fassung realistischerweise wenig praktikabel. Es kostet daher viel Zeit eine rechtm\u00c3\u00a4\u00c3\u0178ige Nutzung zu beurteilen und die entsprechenden Daten zu erfassen. Daf\u00c3\u00bcr m\u00c3\u00bcssten ggf. an den Hochschulen dauerhaft entsprechende Stellen geschaffen werden. <\/p>\n<p>Es besteht auch die Gefahr, dass Lehrende auf andere Kan\u00c3\u00a4le ausweichen, um Lehrmaterialien zu verteilen. Das gewisse Ma\u00c3\u0178 an Kontrollfunktion, das die Lernplattformen an Hochschulen haben, w\u00c3\u00bcrde somit aufgeweicht. <\/p>\n<p>Die n\u00c3\u00a4chsten Schritte sollen wohl so ein, den Prozess der Erfassung zu vereinfachen, um das Argument der Unverh\u00c3\u00a4ltnism\u00c3\u00a4\u00c3\u0178igkeit entkr\u00c3\u00a4ften zu k\u00c3\u00b6nnen. Dies soll im Laufe des Jahres 2016 geschehen. Ein Element der Vereinfachung soll sein, dass Meldungen nur aus dem VLB gemacht werden m\u00c3\u00bcssen, d.h. die aufw\u00c3\u00a4ndige Erfassung nicht enthaltener Titel entfiele.<\/p>\n<p>Verlagsvertreter machten deutlich, dass jegliche Schrankenregelung einen Eingriff in den Prim\u00c3\u00a4rmarkt der Verlage impliziert, daher sind ja beispielsweise auch Schulb\u00c3\u00bccher von der Schrankenregelung ausgenommen. Des weiteren soll eine Einzelerfassung eine gerechtere Verg\u00c3\u00bctung f\u00c3\u00bcr die Autoren erlauben. <\/p>\n<p>Allerdings zahlen Universit\u00c3\u00a4ten bzw. deren Bibliotheken f\u00c3\u00bcr die Nutzung von Texten auf der Basis von Pauschalbetr\u00c3\u00a4gen bereits jetzt schon nicht geringe Summen. 17 Mio. Euro macht die Bibliothekstantieme aus, 400 Mio. Euro betr\u00c3\u00a4gt der Erwerbungsetat wissenschaftlicher Bibliotheken. Zeitschriftenverlage haben zum Teil eine Rendite von 40 &#8211; 50%, wissenschaftliche Autoren m\u00c3\u00bcssen die Ver\u00c3\u00b6ffentlichung in renommierten Zeitschriften teuer bezahlen und diese Ver\u00c3\u00b6ffentlichungen m\u00c3\u00bcssen die wissenschaftlichen Bibliotheken wiederum einkaufen, um den Literaturgrundbestand zu gew\u00c3\u00a4hrleisten. Es kann daher auch anhand der Ergebnisse der Osnabr\u00c3\u00bccker Pilotstudie in Zweifel gezogen werden, ob den Autoren\/Verlagen durch eine pauschale Verg\u00c3\u00bctung tats\u00c3\u00a4chlich in substantiellem Ma\u00c3\u0178 Einnahmen entgehen.<\/p>\n<p>Ein Blick \u00c3\u00bcber die Grenzen zeigt, dass es auch einfacher geht. In \u00c3\u2013sterreich sieht das Pendant zum deutschen \u00c2\u00a752a eine Verwendung auch ganzer Werke vor (<a href=\"http:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2015_I_99\/BGBLA_2015_I_99.pdf\" target=\"_blank\">http:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2015_I_99\/BGBLA_2015_I_99.pdf<\/a>) bzw. es existiert keine Umfangsbeschr\u00c3\u00a4nkung und die Nutzung wird pauschal abgegolten. Die Regelung des fair use in den USA enth\u00c3\u00a4lt \u00c3\u00bcberhaupt keine Verg\u00c3\u00bctung. Insgesamt l\u00c3\u00a4sst sich somit feststellen, dass die deutsche Gesetzeslage f\u00c3\u00bcr die digitale Werknutzung an Hochschulen sehr restriktive Vorgaben macht.<\/p>\n<p>Wenig Konkretes gibt es zu diesem Thema sowohl zur Weiterentwicklung eines europaweit einheitlichen Urheberrechtsgesetzesrahmens als auch zur Schaffung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich die nicht von der Hand zu weisende Unverh\u00c3\u00a4ltm\u00c3\u00a4\u00c3\u0178igkeit der Einzelerfassung den beteiligten Parteien deutlich genug vor Augen gef\u00c3\u00bchrt werden kann und die Pauschalverg\u00c3\u00bctung doch noch durchgesetzt wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Urheberrechtstag in Hannover stie\u00c3\u0178 auf reges Interesse, was angesichts der aktuellen Entwicklungen auch nicht verwunderlich ist. 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