Die Uni Osnabrück hat die Ergebnisse der Pilotstudie zur Einzelerfassung von Lehrmaterialien, die gemäß §52a UrhG in Lernplattformen zur Verfügung gestellt werden dürfen, publiziert und empfiehlt die Rückkehr zur Pauschalabrechnung. Darüber liegen die Länder in einem Rechtsstreit mit der VG Wort. Bis 2016 soll ein Rahmenvertrag festgesetzt werden.
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