"Enter" drücken, um zum Inhalt weiterzugehen

Neue Urheberrechtsregelungen (UrhWissG) treten am 1.3.2018 in Kraft: 15% auf alles?!

Am 1. 3. 2018 trat das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) in Kraft. Die wesentlichen Inhalte sind auch bei irights.info zusammengefasst: https://irights.info/artikel/urhwissg-tritt-in-kraft/28994.
Das Gesetz ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Die heißen Urheberrechtskühe, die noch Ende 2016 für viel Wirbel sorgten, sind vom Eis, d.h. die Einzelabrechnung und das ggf. gebotene Lizenzangebot, das zu prüfen wäre. Es wird außerdem wie gehabt bezahlt und dies pauschal.

Bis zu 15% eines veröffentlichten Werkes dürfen einem eingeschränkten Teilnehmendenkreis zur Verfügung gestellt werden. Es ist schwer zu sagen, wie praktikabel dies ist. Es scheint sich vielmehr um eine Begrenzung zu handeln, die in erster Linie verhindern soll, dass vollständige Werke in Lernplattformen zur Verfügung gestellt werden.

Als Erster einen Kommentar schreiben

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert