Die diesjährige Adobe Connect-Userkonferenz bot Referenten zu zwei spannenden und wichtigen Themen, nämlich Audio und Datenschutz.
Johannes Kampert, Biamp Systems, erläuterte Hintergründe zur Echovermeidung und stellte dazugehörige Technik vor, die höchsten Ansprüchen genügt, jedoch auch ihren Preis hat (ca. 3000 Euro). Wie jeder, der bereits mehr Webkonferenzen durchgeführt hat, weiß, ist Audio ein, wenn nicht der Knackpunkt einer solchen Konferenz.
Dabei kommt die präsentierte Technik nicht bei rein virtuellen Szenarien zum Einsatz, sondern bei so genannten Hybrid Meetings, d.h. wenn in einem Raum, z.B. einem Hörsaal, mehrere Personen, anwesend sind und gleichzeitig mehrere Audioquellen zu berücksichtigen sind. Das wären in der Hörsaalsituation, der vortragende Dozent und Studierende, die per Mikro Beiträge liefern. Der in Adobe Connect eingespeiste Ton sollte bereits im Vorfeld gefiltert und echofrei sein. Die verwendete Technologie ist in der Lage dies zu leisten und noch mehr.
Interessant zu erfahren, dass Webkonferenz-Technologie in dieser Variante häufig auch im Umfeld von Anwaltskanzleien oder in der Medizin eingesetzt wird. Es ist sogar möglich, bestimmte Sprechanteile von Personen herauszufiltern, die man nicht übertragen möchte. Ein Beispiel ist eine Übertragung aus dem OP, wo nur gezielte Informationen, gesendet werden, aber der Austausch der Chirurgen und des OP-Personals außen vor bleibt.
Datenschutz und Urheberrecht sind im eLearning regelmäßig wiederkehrende Themen. Im Fall von Webkonferenzen besonders da relevant, wenn Aufzeichnungen gemacht werden oder eine Webkonferenz öffentlich ist.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es auf jeden Fall so, wie Susanne Thinius, Forschungsstelle Recht DFN, darlegte, dass im Fall von Webkonferenzen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Hierfür ist in der Regel die Einwilligung der Betroffenen erforderlich. Das bedeutet in der Konsequenz, da die Einwilligung freiwillig erfolgen muss, es immer eine Alternative geben muss, z.B. kann eine Sprechstunde nicht ausschließlich online angeboten werden.
In Betracht kommen außerdem Persönlichkeitsrechte, d.h. das Recht am gesprochenen Wort und das Recht am eigenen Bild. Bei einer Aufzeichnung und deren Verbreitung müssen auch hier die Beteiligten zustimmen.
Ebenso zu beachten ist das Urheberrecht. Für verwendete Materialien in einer Webkonferenz sollten entweder die Rechte vorliegen oder diese solcherart eingesetzt werden, dass sie den Schranken des Urheberrechts (Zitatrecht, Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung) genügen.
Einen Blick gab es des Weiteren auf die in Kürze herauskommende neue Version von Adobe Connect, 9.3., mit einem verbesserten Whiteboard und einer optimierten Bildschirmfreigabe.
Die Didaktik-Gruppe der Usergroup plant in Zukunft Veranstaltungen zu Adobe Connect anzubieten, voraussichtlich ab 2015, zu einschlägigen Connect-Themen, sowohl technischer als auch didaktischer Natur. Diese sollen sich an Lehrende aller Hochschulen, die Connect einsetzen, richten.
Fazit: Die diesjährige Adobe Connect-Userkonferenz war wieder sehr konstruktiv und informativ.
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