Einführung Urheberrecht mit Bezugnahme auf UrhWissG und Bildrechte Veröffentlicht am 11. Dezember 2017 von kraebsli Was ist erlaubt und warum? Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im E-Learning an Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Bildern von brillux Read more posts about Urheberrecht urheberrechtUrhWissG Vorheriger Beitrag zu OER Nächster Beitrag Ein Blog-Beitrag zu anlassloser Massenüberwachung mit statistischen Details
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