Posted on 11. Dezember 201711. Dezember 2017 by kraebsli Einführung Urheberrecht mit Bezugnahme auf UrhWissG und Bildrechte Was ist erlaubt und warum? Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im E-Learning an Hochschulen unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Bildern von brillux