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Opt-out: Inhalte nicht für das Training von KI-Modellen durch Meta zulassen

Meta bietet ein Opt out an, damit öffentliche Inhalte auf Facebook oder Instagram nicht für ein Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen. Das Opt-Out bezogen auf alle bisherigen öffentlichen Inhalte ist noch bis zum 27.5. möglich. Die Verbraucherzentrale, die außerdem Meta abgemahnt hat, weist darauf hin: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/meta-ai-bei-facebook-instagram-und-whatsapp-so-widersprechen-sie-95646 und gibt auch an, welcher Stelle dies getan werden kann. Auf Heise gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie dabei vorzugehen ist: https://www.heise.de/tipps-tricks/Meta-AI-So-widersprechen-Sie-der-Datennutzung-fuers-KI-Training-10361278.html#meta_ki_einspruch_instagram_schritt?hg=2&hgi=2&hgf=false.

An vielen Nutzer*innen wird dies wahrscheinlich ungesehen bzw. unbeachtet vorbeistreichen. Jeoch auch wenn das Facebook- oder Instagramkonto gelöscht wird, kann die Nutzung für KI-Modelle nicht rückgängig gemacht werden.

Ebenso wie die Verbraucherzentrale haben darüberhinaus auch andere Organisationen, wie z.B. noyb, eine einstweilige Verfügung beantragt: https://noyb.eu/en/noyb-sends-meta-cease-and-desist-letter-over-ai-training-european-class-action-potential-next-step.

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