Das Urteil im Rechtsstreit des Kröner Verlags gegen die Fernuni Hagen ist publik: http://www.iuwis.de/sites/default/files/urteil-kroener-hagen-04102011.pdf. Teile eines Werkes der psychologischen Fachliteratur wurden innerhalb einer Lernplattform zur Verfügung gestellt. Das Gericht erkannte nicht an, dass dies gemäß §52a gestatt ist.
nix da
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