"Enter" drücken, um zum Inhalt weiterzugehen

Chat GPT -Test: Juristischer Fall: Kann Chat-GPT ihn lösen?

Ich habe mal ein juristisches Fällchen aus dem Gesellschaftsrecht eingegeben und Chat Gpt „gebeten“ ihn zu lösen:

Fall:

An der ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragenen Mediplan GmbH & Co. KG sind seit ihrer Gründung im Jahre 2001 die Mediplan GmbH als Komplementärin und Herr Alfons Asbach-Altvogt (A) als Kommanditist mit einer Haftsumme von umgerechnet 100.000 EUR beteiligt, die er bereits 2002 vollständig geleistet hat. Geschäftsgegenstand des Unternehmens der KG ist die Planung und Durchführung von Praxiseinrichtungen für Angehörige ärztlicher Berufe. Anfang 2012 tritt A seinen wohlverdienten Ruhestand an. Für die lange geplante Australien-Reise benötigt er noch etwas Taschengeld und entschließt sich schweren Herzens, seinen Kommanditanteil an Bert Bares (B) zu veräußern. Der Wechsel der Kommanditisten wird im Februar 2012 in das Handelsregister eingetragen. Auch ein Rechtsnachfolgevermerk erfolgt. Der Kaufpreis reißt bei B allerdings ein erhebliches Loch in seine Liquiditätsreserven. Es wurde daher zwischen allen Beteiligten abgesprochen, dass B übergangsweise einen Betrag von 30.000 EUR aus seiner Einlage zurückgezahlt erhält. Dies geschieht im März 2012. Auch die Mediplan GmbH & Co. KG bekommt die Einsparungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu spüren. Dringend benötigtes neues Kapital soll ihr durch die Auf- nahme eines weiteren Kommanditisten zugeführt werden. Nach langem Suchen kann schließlich der Unternehmer Carl Consum (C) als Kommanditist mit einer Haftsumme von 100.000 EUR gewonnen werden. Der Aufnahmevertrag wird im Juni 2012 geschlossen und ein Betrag von 80.000 EUR von C an die KG gezahlt. Die Eintragung von C als Kommanditist verzögert sich jedoch wegen Ãœberlastung des Registergerichts. Die Geschäfte gehen auch in der Folgezeit nicht besser. Um dem Konkurrenzdruck standhalten zu können, erscheint es unumgänglich, eine neue Computeranlage zur Prä- sentation der Einrichtungsvorschläge anzuschaffen. Man verspricht sich von dem Einsatz der neuen Multi-Media-Technologie einen verstärkten Kundenzulauf. Im August 2012 wird ein günstiges Angebot bei Viktors-PC- Versand (V), der auch großzügig ein Zahlungsziel von drei Monaten einräumt, angenommen und eine Computeranlage nebst Programmen und umfangreichem Zubehör für 50.000 EUR erworben. Im Oktober 2012 wird C als Kommanditist im Handelsregister eingetragen. Leider schlägt sich die Anschaffung der neuen Computeranlage nicht in einem messbar größeren Auftragsvolumen nieder, so dass die KG letztlich doch in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Als zwei Monate nach Fälligkeit trotz wiederholter Mahnungen noch immer keine Ãœberweisung durch die KG erfolgt ist, fragt V nach seinen Ansprüchen gegen A, B und C. Auch die Tilgung eines Kredites, den die X’pert-Möbel-GmbH (X-GmbH) der KG 2008 für Büroeinrichtungen gewährt hatte, gerät im Frühjahr 2013 ins Stocken. Die X-GmbH kündigt den Kredit und fordert von A, B und C Rückzahlung der noch ausstehenden 60.000 EUR. Können V bzw. die X-GmbH von A, B und C Zahlung der offenen Forderungen verlangen?

Lösung von Chat GPT:

Viktors-PC-Versand (V) hat Ansprüche gegen die ehemaligen Kommanditisten Alfons Asbach-Altvogt (A), Bert Bares (B) und Carl Consum (C) der Mediplan GmbH & Co. KG, da die KG trotz Mahnungen keine Zahlungen für die im August 2012 erworbene Computeranlage geleistet hat. Der Aufnahme von C als Kommanditist im Handelsregister hat sich verzögert und die Anschaffung der neuen Computeranlage hat sich nicht in einem messbar größeren Auftragsvolumen niedergeschlagen, was zu Zahlungsschwierigkeiten der KG geführt hat.

Bewertung: Ohne Zweifel ist das unzureichend.

Als Erster einen Kommentar schreiben

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert